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Mammographie-Screening

Für ein Mammographie-Screening werden zukünftig Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren, die keine Beschwerden ohne Anzeichen von Brustkrebs haben, nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten erfasst und regelmäßig alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen. Die Untersuchung und Befundung dürfen zukünftig nur noch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchführen. Die Mammographiebilder werden prinzipiell von 2 unabhängigen Spezialisten begutachtet und sollte der Befund nicht übereinstimmen, gibt es einen so genannten besonders qualifizierten Obergutachter. Alle an diesem Mammographie-Screening-Prozess Beteiligten werden regelmäßig geschult und auf den neusten Stand des Wissens gebracht. Die Daten werden verschlüsselt, gespeichert und eventuell auch einem Krebsregister zugeführt. Auf jeden Fall soll mit diesem Mammographie-Screening sichergestellt werden, dass der Brustkrebs seinen Schrecken verliert, in dem er so früh erkannt wird, dass die Behandlungen im günstigsten Fall zu einer Heilung führen. Zu dieser Maßnahme hat man sich entschlossen, um zu erreichen, dass Frauen eigentlich schon zur Untersuchung gehen würden, es aber vergessen und dann nach einer freundlichen Erinnerung, sich doch untersuchen lassen.
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